Unterstützung des Heimbeirates

Die Arbeit des Heimbeirates


Unterstützung des Heimbeirates

er Sozialdienst unterstützt die Arbeit des Heimbeirates, indem er zu dessen regelmäßigen Sitzungen einlädt und die organisatorischen Voraussetzungen schafft. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Durchführung der Heimbeiratswahl zuständig. Wir vertreten seine Anliegen zur Verbesserung des Heimalltags.

Was ist der „Heimbeirat“?

Das Heimgesetz will Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner schützen und fördern. Stellvertretend nehmen wir deren Rechte wahr, indem wir u.a. bei Entscheidungen wie Unterkunft, Verpflegung, Freizeit, aber auch bei Fragen der Qualitätssicherung, mitwirken. Zu unserem Heimbeirat gehören sieben gewählte Personen.

Alle zwei Monate treffen wir uns zu einer Sitzung. Dabei kommen Verbesserungsvorschläge, Kritik und Anregungen zur Sprache. Sie werden an die Heimleitung und andere entsprechende Stellen weitergeleitet. Auch an der wöchentlichen Speiseplan-Besprechung nimmt ein Mitglied des Heimbeirates teil.

Wahlen finden alle zwei Jahre statt, bei denen jeder Heimbewohner, neuerdings aber auch weitere Fach- und Sachkundige sowie Vertrauenspersonen, z.B. Angehörige und Freunde, kandidieren