Unterstützung des Heimbeirates
Die Arbeit des Heimbeirates
Unterstützung
des Heimbeirates
er Sozialdienst
unterstützt die Arbeit des Heimbeirates, indem er zu dessen regelmäßigen
Sitzungen einlädt und die organisatorischen Voraussetzungen schafft.
Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Durchführung der Heimbeiratswahl
zuständig. Wir vertreten seine Anliegen zur Verbesserung des Heimalltags.
Was ist der „Heimbeirat“?
Das Heimgesetz will Selbständigkeit,
Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner schützen und
fördern. Stellvertretend nehmen wir deren Rechte wahr, indem wir u.a. bei
Entscheidungen wie Unterkunft, Verpflegung, Freizeit, aber auch bei Fragen
der Qualitätssicherung, mitwirken. Zu unserem Heimbeirat gehören sieben
gewählte Personen.
Alle zwei Monate treffen wir uns zu
einer Sitzung. Dabei kommen Verbesserungsvorschläge, Kritik und Anregungen
zur Sprache. Sie werden an die Heimleitung und andere entsprechende Stellen
weitergeleitet. Auch an der wöchentlichen Speiseplan-Besprechung nimmt ein
Mitglied des Heimbeirates teil.
Wahlen finden alle zwei Jahre statt, bei denen jeder
Heimbewohner, neuerdings aber auch weitere Fach- und Sachkundige sowie
Vertrauenspersonen, z.B. Angehörige und Freunde, kandidieren

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